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25. Juli 2014

Ärztliche Verordnung für neue Hörgeräte nicht immer nötig

Anders als beim ersten Hörgerät, muss für ein Folgegerät nicht mehr unbedingt der Facharzt aufgesucht werden. In den meisten Fällen kann man sich dirket an den Hörgeräteakustiker wenden. Ausnahmen gelten bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, bei einem neu aufgetretenen Tinnitus oder bei Menschen mit an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit. Hier muss wie bei der erstmaligen Diagnose eines Hörverlustes nach wie vor eine fachärztliche Expertise ausgestellt werden.

Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Hörhilfen: Ärztliche Verordnung in bestimmten Fällen erforderlich

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