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27. Juli 2016

Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Die Bundesfachstelle wird durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (BGG) errichtet. Sie soll Behörden und Verwaltungen bei der Umsetzung von Barrierefreiheit unterstützen. Außerdem soll die Bundesfachstelle im Rahmen ihrer Kapazitäten auch Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu Fragen der Barrierefreiheit beraten und damit einen wichtigen Impuls für mehr Barrierefreiheit im privaten Sektor geben.

Die konkreten Aufgaben der Bundesfachstelle legt § 13 BGG fest. Danach:

  • ist die Bundesfachstelle zentrale Anlaufstelle für die Behörden, die das BGG umsetzen müssen, und berät und unterstützt diese bei Fragen der Barrierefreiheit;
  • sammelt, bündelt und entwickelt die Bundesfachstelle praktische und wissenschaftliche Erkenntnisse und veröffentlicht diese online;
  • unterstützt die Bundesfachstelle bei Bedarf und im Rahmen ihrer Kapazitäten Verhandlungen über Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit im privatrechtlichen Bereich;
  • baut die Bundesfachstelle ein Netzwerk zum Thema Barrierefreiheit auf und arbeitet mit diesem zusammen;
  • begleitet die Bundesfachstelle Forschungsvorhaben;
  • betreibt die Bundesfachstelle für Barrierefreiheit Öffentlichkeitsarbeit und trägt dazu bei, dass das Thema Barrierefreiheit in Deutschland an Präsenz gewinnt.

Die Arbeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheit wird begleitet von einem Expertenkreis, dem mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören sollen.

(Quelle: BMAS)

Weitere Informationen unter www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de.

Auf hörkomm.de finden Sie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und weitere interessante Akteure rund um das barrierefreie Hören und Kommunizieren in der Rubrik „Wichtige Adressen“ unter Forschung und Aufklärung.

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