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17. November 2016

Bundeskabinett beschließt novellierte Arbeitsstättenverordnung

Das Bundeskabinett hat die Arbeitsstättenverordnung novelliert. Damit werden Vorschriften, die bislang in gesonderten Verordnungen enthalten waren, zusammengeführt und an die sich verändernde Arbeitswelt angepasst. Die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung werden in die neue Verordnung integriert. Die Arbeitsstättenverordnung wird noch im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt dann in Kraft.

Die Vorgaben und Regelungen dienen dazu, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam zu schützen und Arbeitsabläufe menschengerecht zu gestalten. Künftig müssen auch psychische Belastungen bei der Beurteilung der Gefährdungen (Gefährdungsbeurteilung) berücksichtigt werden. Dies wird grundsätzlich bereits mit dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben, für Arbeitsstätten wird dies jetzt konkretisiert und betrifft z. B. auch Belastungen und Beeinträchtigungen der Beschäftigten durch störende Geräusche oder Lärm am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen:

Auf hörkomm.de informieren wir in unseren Rubriken Lärmbelastungen vorbeugen ausführlich über die Prävention von Schwerhörigkeit und Lärmstress.

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