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2. Mai 2018

Erklärung zur Wichtigkeit induktiver Höranlagen in öffentlichen Räumen

Gemeinsame Erklärung des Deutschen Schwerhörigenbunds (DSB) e.V. und der Bundesinnung der Hörakustiker (biha) KdöR zur Nutzung von Induktionsanlagen vom April 2018:

„Der Deutsche Schwerhörigenbund und die Bundesinnung der Hörakustiker bekennen sich eindeutig zur Nutzung von Induktionsanlagen oder vergleichbaren Technologien in öffentlichen Räumen.

Gleiches gilt für medizinische Einrichtungen wie Arzt-Praxen, Krankenhäuser und Fachgeschäfte, die schwerhörige Menschen regelmäßig zur Rehabilitation ihrer Schwerhörigkeit aufsuchen müssen.

Im Gegensatz zu einigen weit verbreiteten Ansichten, können Hörsysteme und Cochlea-Implantate (CI) einen bestehenden Hörverlust nach wie vor nicht vollständig ausgleichen. Für eine ausreichende Verständigung ist deshalb bei höhergradigen Hörverlusten eine direkte Übertragung von Sprachsignalen in die Hörsysteme bzw. CI von großer Bedeutung. Hier können insbesondere im öffentlichen Raum induktive Höranlagen zusätzlich unterstützen.

Während heute Bluetooth und Wireless-LAN stark beworben und propagiert werden, gerät die klassische Ringschleife aus dem Fokus. Bluetooth und WLAN sind aber in den bisher verfügbaren Verfahren für die Anwendung im öffentlichen Raum nicht geeignet oder - soweit sie sich in diese Richtung bewegen - nicht einheitlich. Sie eignen sich deshalb zur Anwendung im privaten Bereich oder in speziellen technischen Laborsituationen. Das ist eine falsche Entwicklung.

Denn alle hörgeschädigten Menschen sollen am sozialen Leben teilhaben können. Speziell für die Teilhabe im öffentlichen Raum bedarf es dafür einheitlicher und allgemein verfügbarer Technologien, um Sprache und akustische Signale drahtlos direkt in Hörsysteme zu übertragen. Im Kern mangelt es nach wie vor an einem übergreifenden Standard, der von öffentlich installierten Höranlagen angesprochen und mit dem Tonsignal bedient werden kann. Das gilt auch für alle Smartphone-gestützten Übertragungsverfahren

Die drahtlose Übertragung mit T-Spule erfüllt die notwendigen Anforderungen der Einheitlichkeit und allgemeinen Verfügbarkeit. Nutzer von Hörsystemen mit integrierter Induktionsspule, auch T-Spule genannt, können die Ringschleifen ohne zusätzliche Empfangsgeräte, unabhängig vom Hersteller ihrer Hörsysteme und ohne großen Vorbereitungs- oder Einrichtungsaufwand nutzen. Und auch für die Ankopplung von FM- und Infrarot-Anlagen an die Hörsysteme ist letztlich bisher die induktive Übertragung mit Halsringschleife und T-Spule eine allgemein verfügbare technische Lösung.

Wir fordern gemeinsam die Teilhabe behinderter Menschen am öffentlichen Leben. Daher müssen die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, damit behinderte Menschen nach aktuellem Stand der Technik am öffentlichen Leben auch teilnehmen können. Für Schwerhörige gilt dies insbesondere für die Kommunikation und Informationsübermittlung in Gebäuden. Hierfür ist die induktive Übertragung mittels T-Spule nach wie vor das Mittel der Wahl.

Mainz/ Berlin, April 2018“

(Quelle: Deutscher Schwerhörigenbund)

Weitere Informationen zur Technologie finden Sie in unserer Leitfaden-Rubrik Anlagen zur technischen Hörunterstützung oder auf der Webseite von Carsten Ruhe unter IndukTive Höranlagen.

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