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28. Mai 2018

Tess Relay-Dienste sind ab Juli rund um die Uhr erreichbar

Mit Änderung des § 45 des Telekommunikationsgesetzes vom 04.07.2017 wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, dass ein Vermittlungsdienst für hörbehinderte Menschen jederzeit zur Verfügung stehen muss. Auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie haben sich deshalb die Telekommunikationsunternehmen, die zur Bereitstellung eines Vermittlungsdienstes verpflichtet sind, freiwillig bereit erklärt, jetzt schon die Mehrkosten für den „Rundum-die Uhr-Service“ zu übernehmen. Denn die offizielle Verpflichtung dazu wird von der Bundesnetzagentur erst ab 2019 erfolgen.  
 
„Wir freuen uns sehr, dass wir durch unsere gute Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Umsetzung des 24-Stunden-Dienstes schon ab dem 1. Juli 2018 starten können“, erklärt Sabine Broweleit, Geschäftsführerin der Tess – Relay-Dienste GmbH. Für Tess-Nutzer bedeutet dies, dass sie Telefonate und Notrufe jetzt auch nachts tätigen können. Die Relay-Dienste sind für hörbehinderte Menschen mit PC, SIP-Telefon, Smartphone und Tablet erreichbar. Dank der Tess-App können Telefonate auch von unterwegs geführt werden, sofern eine Internetverbindung besteht.

Weitere Informationen: www.tess-relay-dienste.de.

(Quelle: Pressemitteilung der Tess Relay-Dienste GmbH (PDF))

In unserem hörkomm-Leitfaden werden die Unterstützungsleistungen von Dolmetschdiensten näher beschrieben. Eine Liste von Anbietern findet sich in unserer Infothek unter Wichtige Adressen.

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