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Cochlea-Implantat

Wie funktioniert das Cochlea-Implantat?

Cochlea-Implantate wandeln Schall in elektrische Impulse um, durch die der Hörnerv in der Cochlea (Innenohr) stimuliert wird. So können Sprache und Geräusche wieder wahrgenommen werden. Ein Cochlea-Implantat besteht aus zwei Teilen: dem Implantat, das operativ hinter dem Ohr eingesetzt wird, und dem Sprachprozessor (SP) mit der Sendespule, der wie ein Hörgerät hinter dem Ohr getragen wird.

Es gibt weltweit rund 300.000 CI-Träger, davon etwa 30.000 in Deutschland. Dabei handelt es sich um geschätzte Zahlen. (Quelle: Deutsche Cochlear Implant Gesellschaft e.V., Stand: 31. Dezember 2011)

Anatomische Darstellung: Sitz des Cochlea-Implantats, Grossansicht öffnen

Quelle: Redaktion Schnecke

Im Sprachprozessor werden über das Mikrofon (1) empfangene Schallschwingungen in elektrische Signale umgewandelt, welche nach der Verarbeitung als elektrisches Pulsmuster über das Kabel (2) zur Spule (3) weitergeleitet werden. Die durch Magnetkraft über dem Implantat gehaltene Spule sendet diese kodierten Signale per Radiowellen durch die Haut zum Implantat. Dieses entschlüsselt die Signale und leitet sie über die Elektrode (4) in die Cochlea weiter. Durch diese elektrischen Impulse wird der Hörnerv (5) stimuliert, der in der Folge sogenannte Aktionspotenziale erzeugt und diese an das Gehirn weiterleitet. Das Gehirn empfängt die Aktionspotenziale des Hörnervs und erkennt sie als akustisches Ereignis (Sprache, Klang, Geräusch).

Im Gegensatz zum Cochlea-Implantat verstärkt ein Hörgerät den Schall und kann sich dabei auf eine für die Schallübertragung ausreichende Anzahl funktionierender Haarzellen in der Cochlea verlassen.

Für wen ist das Cochlea-Implantat geeignet?

„Wenn ein Mensch mit Hörbehinderung nicht mehr telefonieren kann, das heißt, wenn er kein Sprachverständnis mehr über das Hören hat, kommt er für ein Cochlea-Implantat infrage“

sagt Professor Roland Laszig, Direktor der Universitäts-HNO-Klinik Freiburg. Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Implantation ist immer ein gesunder Hörnerv. Ob der Hörnerv intakt ist, kann nur in einer HNO-Klinik festgestellt werden.

Ein Cochlea-Implantat kann besonders für vor oder während des Spracherwerbs ertaubte Erwachsene von Nutzen sein. Mit einer angemessenen Erwartungshaltung können auch gehörlose Erwachsene vom Cochlea-Implantat profitieren.

Was kostet eine Cochlea-Implantat-Versorgung?

Die Kosten für eine Cochlea-Implantat-Versorgung liegen einschließlich Rehabilitations-Maßnahmen bei rund 40.000 Euro. Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel übernommen. Die Finanzierung durch private Krankenkassen ist oft Verhandlungssache. Nachfolgekosten, zum Beispiel Batterien, werden gemäß § 27 ff. SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Private Krankenkassen erstatten diese Nachfolgekosten meistens nicht.

Wo werde ich mit einem Cochlea-Implantat versorgt?

Die Betroffenen sollten die Klinik unter Berücksichtigung der gültigen Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. zur Cochlea-Implantat-Versorgung auswählen. Eine Liste der Kliniken, wo das Cochlea-Implantat eingesetzt wird, kann bei der Deutschen Cochlear Implant Gesellschaft e.V. angefordert werden.

Wie ist der Ablauf der Versorgung mit einem Cochlea-Implantat?

Nach einem ersten Beratungsgespräch erfolgen allgemeine und HNO-ärztliche Untersuchungen, verschiedene Hörprüfungen, Computertomografie sowie die Überprüfung des Hörnervs. Danach ist es für Betroffene äußerst hilfreich, sich mit anderen Betroffenen, die bereits mit Cochlea-Implantaten hören, auszutauschen.

Es gibt vier Hersteller von Cochlea-Implantat-Systemen. Alle Implantat-Systeme wurden und werden ständig weiterentwickelt. Die konkrete Beratung zur Auswahl des Implantates erfolgt in den Kliniken. Zu beachten sind dabei technische und audiologische Kriterien. Bei der Auswahl sollten folgende Punkte besondere Beachtung finden:

  • Wie ist die Handhabung des Sprachprozessors?
  • Welche Zusatzgeräte können angeschlossen werden?
  • Besteht die Möglichkeit, über Induktion zu hören?

Die Risiken einer Cochlea-Implantation unterscheiden sich nicht von denen einer Operation am Mittel- und Innenohr unter Vollnarkose. Eine CI-Operation stellt heute für erfahrene HNO-Chirurgen einen Routineeingriff dar.

Mit einem Klinikaufenthalt von etwa einer Woche sollten Betroffene rechnen. Nach weiteren sechs bis acht Wochen findet dann die Erstanpassung des Sprachprozessors in der Klinik statt. Diese nimmt ein Ingenieur oder Audiologe vor.

Wie gestaltet sich die Rehabilitation?

Um den größtmöglichen Nutzen mit dem Cochlea-Implantat zu erzielen, ist eine umfassende Rehabilitation unerlässlich. Die Klinik, in der das Implantat eingesetzt wurde, führt die CI-Rehabilitation durch. Zur Rehabilitation gehören ca. zwanzig Sitzungen, entweder regelmäßig oder bei Bedarf auch individuell vereinbart, bei denen insbesondere die Sprachprozessoren angepasst werden. An der Anpassung sind die Betroffenen aktiv und intensiv beteiligt. Intensives (nachhaltiges) Hör- und Sprachtraining fördert die Entwicklung des Hörens und Verstehens mit Cochlea-Implantat.

Viele CI-Trägerinnen und CI-Träger erreichen durch Hörtraining in der Rehabilitation und viel Kommunikation im Alltag ein offenes Sprachverständnis. Für andere stellt die Kombination aus Hören und Lippenabsehen eine wesentliche Erleichterung bei der Kommunikation dar.

Berufstätigkeit mit Cochlea-Implantat?

Erwachsene CI-Träger haben ein mehr oder weniger offenes Sprachverständnis und können meist lautsprachlich kommunizieren. Die Anstrengungen für das Verstehen von Sprache verringern sich oft deutlich, ganz besonders bei bilateraler Versorgung mit Cochlea-Implantaten oder auch bei bimodaler Versorgung mit Hörgerät und Cochlea-Implantat auf jeweils einem Ohr. Sie sind deshalb in ihrem persönlichen sozialen Umfeld kommunikativ integriert. Sehr viele Cochlea-Implantat-Träger haben eine Berufsausbildung durchlaufen und/oder können ihre Berufstätigkeit fortsetzen. Somit ermöglicht das Cochlea-Implantat die Teilhabe im Beruf.

Gemeinhin wird für Personen mit Cochlea-Implantat als Idealfall angesehen, dass sie alles „normal hören“ können und keine weiteren Hilfen benötigt werden. In der Praxis treten jedoch auch Fälle auf, die diesem Ideal nicht entsprechen. Je nach individueller Lage können daher CI-Träger ebenfalls zusätzlichen Nutzen haben von Induktiven und FM-Höranlagen. Am CI sind dazu je nach Art der Zusatzhilfen die entsprechenden Einstellungen vorzunehmen oder spezifische Zusatzkomponenten aufzustecken.

Bezüglich der „Umweltkontrolle“, wo es darauf ankommt, bestimmte Signalgeräusche wahrzunehmen und zuzuordnen, können mit CI-Versorgung noch Defizite vorkommen, vor allem, wenn die Umgebung stark mit Störgeräuschen überladen ist. Lichtsignalanlagen oder Vibrationsmelder können auch hier sinnvolle Ergänzungen sein, die jedoch nicht mit der CI-Technik direkt in Verbindung stehen. Letzteres kann unter Sicherheitsaspekten von Vorteil sein, denn es kann auch vorkommen, dass ein CI vorübergehend nicht getragen wird oder dessen Akkus leer sind.

Für die Durchführung von Maßnahmen zur „Barrierefreiheit“ wäre es daher auf jeden Fall sinnvoll, mit der das CI tragenden Person individuell zu klären, ob für die spezifischen Arbeitsaufgaben Defizite gesehen und welche Hilfen oder Maßnahmen gewünscht werden.

Bezüglich der Kosten für Zusatzgeräte am CI selbst wird in den meisten Fällen die gesetzliche Krankenversicherung zuständig sein (siehe auch „3 Was kostet eine Cochlea-Implantat-Versorgung?“), da im regulären Versicherungsfall sämtliche CI-Kosten über die Krankenkasse abgewickelt werden. Für Zusatzgeräte, die nicht direkt mit der CI-Technik in Verbindung stehen, etwa extern verlegte Induktionsschleifen, ist die gesetzliche Krankenversicherung nicht zuständig.