Infrarot-Anlagen

Was ist das?

Infrarot-Anlagen übertragen Tonsignale wie Sprache oder Musik drahtlos mittels Infrarot-Lichtstrahlen. Infrarot-Anlagen bestehen aus einem oder mehreren Sendern und speziellen Empfangsgeräten, die die Infrarot-Signale wieder in Audiosignale umwandeln.

Infrarot-Anlagen kommen im betrieblichen Bereich nicht so häufig vor wie FM-Anlagen. Die Übertragung von Signalen mittels Infrarotlicht hat den Nachteil, dass zwischen Sender und Empfänger mehr oder weniger „Sichtkontakt“ bestehen muss. Säulen, Raumkrümmungen oder auch Menschen können diesen Kontakt unterbrechen. Aus diesem Grund kann die Installation mehrerer Sender in einem Raum notwendig sein.

Da Infrarotlicht keine Wände durchdringt, sind die Anlagen aber besonders geeignet, wenn Vertraulichkeit bei Besprechungen oder Sitzungen extrem wichtig ist, z.B. in Gerichtssälen, im Bereich der Politik, Polizei usw.

Auch können mehrere Übertragungskanäle nebeneinander genutzt werden, z. B. kann bei internationalen Veranstaltungen eine Belegung mit einer Fremdsprachdolmetschung erfolgen.

Welche Ausstattung benötigen die Nutzer?

Infrarot-Anlagen können per Umhänge-Induktionsschleife sowie mit Hörgeräten mit Telefonspule oder von Hörgeräten mit Audioeingang genutzt werden. Ist diese Ausstattung nicht vorhanden, können Kopfhörer verwendet werden.

Checkliste: Wie geht man bei der Anschaffung vor?

  • Ziehen Sie für den Einbau der Anlage Fachleute oder Fachbetriebe hinzu.

    Betriebe, die Infrarot-Anlagen planen und einbauen, finden Sie hier.

    Bevor Anbieter einen Kostenvoranschlag erstellen können, ist es in der Regel notwendig, die auszustattenden Räumlichkeiten zu besichtigen. Denn bei der Auswahl der Sender ist nicht nur die Raumgröße relevant. Die Verbreitung der Infrarotsignale hängt z.B. auch von der Oberflächengestaltung der Wände und Decken ab.

  • Bei der Nutzung der Anlage mit Umhänge-Induktionsschleife kann der Nachweis der ordnungsgemäßen Einrichtung nach DIN EN 60118-4 verlangt werden.

    Ist vorgesehen, die Anlage mit Umhänge-Induktionsschleife zu nutzen, sollte der Fachbetrieb den Nachweis, d.h. ein Messprotokoll, vorlegen, dass an der Position des Hörgerätes ein Empfang nach der DIN EN 60118-4erreicht wird!

  • Tragen Sie dafür Sorge, dass eine Schulung des Personals durchgeführt wird, das für den Betrieb der Anlage zuständig ist.

    Fragen Sie den Fachbetrieb auch nach einem Induktionsempfänger, um die Anlage später selbst auf ihre Funktionsfähigkeit überprüfen zu können.

  • Kennzeichnen Sie die mit einer Infrarot-Anlage ausgestatteten Räume und informieren Sie sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Maßnahme.

    Der Fachbetrieb wird Ihnen das entsprechende Symbol zur Kennzeichnung zur Verfügung stellen.

    Wichtig ist auch, sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Ausstattung der Räume mit induktiven Höranlagen zur informieren, etwa über ein Schwarzes Brett, Newsletter oder Intranet. Neben der Information wird so ein Bewusstseinsprozess angestoßen: das Unternehmen / die Verwaltung zeigt, dass das Anliegen höreingeschränkter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ernstgenommen wird und Hörgeräteträger unterstützt werden. In einem Informationsschreiben ist es auch sinnvoll darauf hinzuweisen, dass Beschäftigte mit Höreinschränkung beim Kauf von Hörgeräten auf eine Telefonspule achten sollten.

Checkliste: Auswahl von Infrarot-Anlagen

  • Fachbetrieb hinzuziehen
  • Vor Kostenvoranschlag ggf. Besichtigungstermin vereinbaren
  • Nutzung mit Umhänge-Induktionsschleife: Anwendung der DIN EN 60118-4
  • Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kennzeichnung der ausgestatteten Räumlichkeiten